Der Gößnitzbach ist einer der Quellflüsse der Möll und entspringt mitten im Nationalpark Hohe

Tauern aus den Gletschern der Schobergruppe. Dieser hochalpine Bach darf mit der Fliege befischt werden, die Entnahme von Bachsaiblingen ist eingeschränkt möglich, die Bachforelle

wird derzeit gänzlich geschont. Eine Zufahrt zum Revier ist nicht möglich, der Fußweg vom

letzten Parkplatz dauert eine gute Stunde. 


Fangzeit Fischart
1.5. – 15.09.
Saibling ab 30 cm
gesetzliche Schonzeiten und Mindestmaße sind einzuhalten 

Für jeden Fischgang ist ein Fischereierlaubnisschein

auszufüllen und telefonisch anzumelden:

  • Rudi M. Rattenberger T 04212/30660-12 oder
  • Josef Knappinger T 0664/2644049 

Jedem Vollmitglied stehen 5 Fischereierlaubnisscheine

(1 x Gössnitz, je 2 x für die beiden Möllreviere) zur Verfügung! 

Entnommene Fische sind in der Fangliste einzutragen.


Berechtigung:

Das Fischen ist nur mit der amtlichen Fischerkarte ( Jahresfischerkarte für Inländer oder Gästekarte) in Verbindung mit diesem Fischereierlaubnisschein erlaubt. Begleitpersonen ohne Fischerkarte und Fischereierlaubnisschein ist das Fischen nicht gestattet.


Ausrüstung, Köder:

Es wird ausschließlich mit Fliegenrute und Fliegenschnur gefischt. Als Köder dürfen nur künstliche Fliegen oder Nymphen ohne jegliche Beschwerung verwendet werden. Der Widerhaken muss zusammengedrückt oder gänzlich entfernt sein.

 

Entnahme:

Zur Wahrung des guten Fischbestandes ist die Entnahme eines Fisches gestattet.
Die Fische sind schonend zurückzusetzen.

 

Limits:

30 – 40 cm (Ausnahme Trophäenfische), Äschen sind geschont

Gössnitz: Nur Saibling

 

Aufsicht/Kontrolle:

Unsere Aufsichtsorgane sind angewiesen und berechtigt, die Ausrüstung, die Rucksäcke, Fahrzeuge und sonstige Behälter zu überprüfen. Eine Übertretung der Regeln bewirkt einen sofortigen Entzug der Fischerkarte sowie die Beschlagnahme der Ausrüstung.