Fischereiordnung für Mitglieder

  1. Die Fischereiordnung = Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und nur zusammen mit der behördlichen Fischerkarte gültig. 

  2. Die Fischerei ist fair gegenüber der Natur, der Gemeinschaft sowie gegenüber sich selbst auszuüben. Insbesondere die Erhaltung der Ökologie der Gewässer ist oberstes Ziel.

  3. Grundsätzlich wird in den Clubgewässern ausschließlich mit der Fliegenrute mit Trockenfliegen, Nymphen, Streamern und Jigs usw. ohne Widerhaken gefischt.

  4. Die Ehegattin bzw. Lebensgefährtin sowie Kinder, sofern Sie noch nicht selbst erwerbstätig sind, können mitfischen. Die entnommene Beute geht auf das Mitglied

  5. Gäste darf das Mitglied 5 x im Jahr mitnehmen, wobei ein und derselbe max. 3 x in den Clubgewässern fischen darf. Die Gäste sind beim Sekretär (Peter Zwettler) vorher anzumelden und die entnommene Beute geht auf das Mitglied.

  6. Für die Möll-Reviere ist für einen Gast auch eine Tageskarte auszufüllen.

  7. Aufsichtsorgane sind berechtigt, die einbehaltenen Fische zu überprüfen.

  8. Die Reviergrenzen sind unbedingt einzuhalten.

  9. Einbehaltene Fische sind sofort in die Fangstatistik einzutragen, und diese ist bis zum 15.1. des neuen Fischereijahres an den Obmann zu übermitteln. Erfolgt keine Übermittlung (Brief, Email, Fax), auch Leermeldung, so wird ein Strafbetrag von € 100,– eingefordert.

  10. Jedes Mitglied ist angehalten und verpflichtet, sich mit dem Kärntner Fischereigesetz vertraut zu machen und dieses einzuhalten.

  11. Jedes Mitglied ist angehalten an der Überwachung des Fischwassers mitzuwirken. Jede wahrgenommene Übertretung gesetzlicher Bestimmungen oder der Fischereiordnung, insbesondere jede Wasserverunreinigung, ist unverzüglich dem Obmann, dem Sekretär oder – bei Gefahr in Verzug – der Polizei mitzuteilen.