Es stehen 6 Reviere mit etwa 30,5 km Länge zur Verfügung.

Die Fischerei beginnt üblicherweise mit Ende der gesetzlichen Schonzeit für die Bachforelle
(16. April) und endet mit Jahresende. Bereichsweise werden davon abweichend Fischereizeiten festgelegt. Generell wird ausschließlich mit der Fliegenrute mit Kunstfliegen ohne Widerhaken gefischt. In allen Gewässern ist eine verantwortungsvolle Entnahme von Fischen gestattet und wird jedes Jahr in der Fischereiordnung geregelt.

 

Die Auswahl der Gewässer, vom Hochgebirgsbach über Alpenflüsse bis zu Hügellandbächen, lässt keine Wünsche offen.